
Antworten auf Ihre Fragen - FAQs rund um Immobilien und mehr
Sie haben Fragen zu Immobilien, Mietverhältnissen und Mietrecht? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.
Eine Aufnahmgebühr wird nicht erhoben. In der Vergangenheit war es bisher so, dass der Solidargedanke den Verein getragen hat. Viele Grundeigentümer und Vermieter zählen wir seit vielen Jahren zu unseren zufriedenen Vereinsmitgliedern. Eine Aufnahmegebühr war bisher nicht nötig. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft um Wohle aller Ratsuchenden so bleibt.
Beim Thema Betriebskosten entzündet sich häufig Streit zwischen den Mietvertragsparteien. Dabei steht Nachzahlungsforderung des Vermieters häufig außer Verhältnis zum Aufwand diese Durchzusetzten. Sofern die Abrechnung formal und materiell in Ordnung ist, unterstützen wir die Mitglieder systematisch bei der schnellen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die von unseren Mitgliedern erstellten Abrechnungen werden von uns auf formale und materielle Rechtmäßigkeit überprüft. Ergenzend stellen wir Vorlagen für die Aufsetzung rechtssicherer Abrechnungen zu Verfügung.
Über unseren Kooperationspartner Heizkosten-Online haben die Mitglieder zudem Zugriff auf eines der modernsten Abrechnungssysteme. Geleitet über unsere Internetseite erstellen die Vermieter ihre Abrechnungen einfach und professionell am Computer.
Schließlich gibt es als letzte Variante auch noch die Möglichkeit, die Abrechnung gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erstellen zu lassen.
Die Premium-Mitgliedschaft mit unbeschränktem telefonischem Beratungsanspruch richtet sich an die vermietenden Grundeigentümer. In der Vermietungssituation besteht in der Regel intensiver Beratungsbedarf. Dem möchten wir mit unserem Angebot an die Mitglieder Rechnung tragen. Unsere Mitgleider sollen die Möglichkeit haben sich in allen Situationen der Vermietung kompetent und proffessionell über unsere Juristen rückzuversichern. Dabei kann es nur auf die Problemsituation ankommen und nicht darauf, wie häufig sich Problemstellungen bieten.
Die Premiummitgliedschaft umfasst darüber hinaus weitere, beim Vermieter regelmäßig anfallende Erfordernisse wie kostenlose Adress- und Bonitätsauskünfte bei Neuvermietung.
Die Basismitgliedschaft mit beschränktem Rechtsgesprächsangebot richtet sich an die nichtvermietenden Grundeigentümer. In dieser Situation reichen erfahrungsgemäß drei Anwaltsgesräche im Jahr. Die Kosten für Adress- und Bonitätsauskünfte sind hier nicht vom Mietgliedsbeitrag umfasst.